AUF DEM 

MÜNCHNER

IMMOBILIENMARKT

ERFOLGREICH

DAHEIM SEIT ÜBER 

10 JAHREN

     von Lüdinghausen Immobilien


     Maximilianstraße 2   D-80539 München


     T.: +49 89 30 76 80 49   info[at]vl-i[dot]de

AGB

  • Persönliches Beratungsgespräch

    Wir legen größten Wert auf eine ehrliche und professionelle Beratung. Im ersten Kundengespräch analysieren wir gemeinsam die Situation und zeigen die besten Wege für eine zügige und erfolgreiche Vermittlung Ihrer Immobilie auf.

  • Präzise Wertermittlung

    Im Zuge unserer fundierten Marktrecherche gepaart mit unserer langjährigen Kenntnis des Münchner Immobilienmarktes bewerten wir transparent und akribisch alle wertbildenden Faktoren Ihrer Immobilie mit Blick auf die aktuelle Marktlage sowie das Verhältnis von Angebot und Nachfrage.

  • High End Immobilienpräsentation

    Mit unserem innovativen Marketing erreichen wir, dass Ihre Immobilie gesehen wird – von so vielen potenziellen Interessenten wie möglich. Unsere hauseigene Marketingagentur kreiert dafür eine originelle Bildsprache, überzeugende Texte und zielgerichtete Werbung in Print- und Online-Medien.

  • Kaufstarkes und liquides Kundennetzwerk

    Durch unsere Spezialisierung auf hochwertige Objekte in guten Lagen trifft Ihre Immobilie auf einen solventen und zuverlässigen Kundenkreis. Wir können auf eine langjährig aufgebaute und gut gepflegte Kundenkartei mit vorgemerkten Suchkunden genau für Ihr Objektprofil zurückgreifen.

  • Perfekt vorbereitete Einzelbesichtigungen

    Die Besichtigungen Ihres Hauses werden durch unsere kompetenten Verkaufsexperten geführt. Dabei informieren wir die Interessenten umfassend über alle Aspekte Ihrer Immobilie mit ihren besonderen Merkmalen und Highlights.

  • Professionelle Vertagsverhandlung

    Dank unserer langjährigen Erfahrung schaffen wir es, auch unterschiedlichste Anliegen unserer Kunden erfolgreich zu vereinen.

  • Betreuung über den Vertragsabschluss hinaus

    Unsere Kunden sind nicht nur unsere Partner, sondern auch unsere Freunde. Und diesen stehen wir jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Seite. Wir vermitteln Ihnen z. B. Kontakte zu Umzugsunternehmen, Handwerkern oder Hausverwaltungen und beraten Sie natürlich zu allen Fragen rund um Immobilien.

IHR WEG ZUr ERFOLGREICHEN VERMITTLUNG

STAND OKTOBER 2022


Allgemeine Geschäftsbedingungen von Lüdinghausen Immobilien


1. GELTUNG

Bei Verwendung des im nachfolgenden Exposé enthaltenen Angebots, z.B. durch Verhandlungsaufnahme, Besichtigung oder ähnlichem kommt zwischen dem Angebotsempfänger (Maklerkunde) und der Firma von Lüdinghausen Immobilien ein Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind, die hiermit vom Maklerkunden ausdrücklich anerkannt werden.

 

2. VERTRAULICHKEIT/VERBOT DER WEITERGABE

Die von der Firma von Lüdinghausen Immobilien übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalt sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Firma von Lüdinghausen Immobilien, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Übernahme dieser Zahlung in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen als Schadenersatz. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch der Firma von Lüdinghausen Immobilien wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.

 

3. ANGEBOTE

Die Angebote der Firma von Lüdinghausen Immobilien erfolgen stets freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Den objektbezogenen Angaben liegen die uns erteilten Auskünfte und Informationen, insbesondere des Verkäufers oder Vermieters zugrunde. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von der Firma von Lüdinghausen Immobilien nicht übernommen. Es obliegt daher dem Kunden, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für den Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der Firma von Lüdinghausen Immobilien oder Dritter, für deren Verhalten die der Firma von Lüdinghausen Immobilien einzustehen hat, übernommen.

 

 4. ENTSTEHEN DES PROVISIONSANSPRUCHS

Die Bekanntgabe (=Nachweis) der Objektadresse und/oder des Anbieters des Objekts geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung im Falle des Ankaufs oder der Anmietung. Der Provisionsanspruch der Firma von Lüdinghausen Immobilien entsteht, sobald aufgrund Nachweises und/oder Vermittlung der Firma von Lüdinghausen Immobilien ein Hauptvertrag bezüglich des von uns benannten Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit der Firma von Lüdinghausen Immobilien. Wird der Hauptvertrag zu anderen als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von der Firma von Lüdinghausen Immobilien nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses den Provisionsanspruch nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem von der Firma von Lüdinghausen Immobilien angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur wesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete.

 

5. FÄLLIGKEIT DES PROVISIONSANSPRUCHS

Der Provisionsanspruch wird bei wirksamem Abschluss des Kaufvertrags/Mietvertrags fällig. Die Provision ist zahlbar nach ordnungsgemäßer Rechnungserteilung. Die Firma von Lüdinghausen Immobilien hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags, insbesondere auch bei Notarterminen, anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Teilnahme der Firma von Lüdinghausen Immobilien, so ist der Kunde verpflichtet, der Firma von Lüdinghausen Immobilien unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.

 

6. BEMESSUNGSGRUNDLAGE UND HÖHE DER PROVISION

Der Provisionsberechnung wird stets der gesamte Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden zugrunde gelegt. Mit der Provisionszahlung wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer (derzeit in Höhe von 19 %) zusätzlich fällig (nicht bei Auslandsgeschäften).

Sofern individualvertraglich keine abweichende Provisionshöhe vereinbart ist, gelten folgende Provisionssätze: A: Bei Kaufverträgen: Im Inland 3 % (bei Objektwert unter € 60.000,- beträgt die Mindestprovision € 1.800,-). Im Ausland 3,9 % (bei Objektwert unter € 60.000,- beträgt die Mindestprovision € 2.340,-). B: Bei Miet- und Pachtverträgen:

Im privaten Bereich zwei Monatsmieten, bezogen auf die Nettomiete; im gewerblichen Bereich bei einer Mietdauer von unter fünf Jahren zwei Monatsmieten; bei einer Mietdauer ab fünf Jahre drei Monatsmieten, bezogen auf die Bruttomiete abzüglich der Energiekosten. Optionen verlängern die Mietdauer entsprechend. C: Bei Verträgen von Grundstücken auf Erbpacht:

3 % auf den Kapitalisierungsanteil zuzüglich sechs Nettomonatspachten. D: Im Übrigen gelten die ortsüblichen Provisionssätze.

 

7. DOPPELTÄTIGKEIT

Die Firma von Lüdinghausen Immobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer/Vermieter) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. In diesem Fall ist die Firma von Lüdinghausen Immobilien zur strengen Unparteilichkeit verpflichtet.

 

8. VORKENNTNIS

Ist dem Kunden das von der Firma von Lüdinghausen Immobilien angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dieses unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen mitzuteilen und auf Verlangen der Firma von Lüdinghausen Immobilien zu belegen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so hat er der Firma von Lüdinghausen Immobilien sämtliche Aufwendungen, die dieser dadurch entstehen, dass auf die Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen.

 

9. HAFTUNGSBEGRENZUNG

Die Haftung für fahrlässiges Verhalten der Firma von Lüdinghausen Immobilien, deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von der Firma von Lüdinghausen Immobilien garantierten bestimmten Eigenschaften beruht.

 

10. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSTAND

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist München.

 

11. WIDERRUFSRECHT

Die Vertragserklärung kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen werden. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 §2 i.V.m. §1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Firma von Lüdinghausen Immobilien, Maximilianstr. 2, 80539 München. Besondere Hinweise: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Maklerkunden vollständig erfüllt ist, bevor dieser sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

 

12. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

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